Wer 2026 die Fassade dämmen oder Fenster tauschen möchte und dafür mit dem Sanierungsbonus des Bundes rechnet, rechnet mit Geld, das es nicht mehr gibt. Die Förderung wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, keine fünf Monate nach dem Neustart der Sanierungsoffensive im November 2025. Am 10. Juli 2026 war auch der verbliebene Topf für den Kesseltausch ausgeschöpft.
Die 360 Millionen Euro des Jahres waren damit vergeben. Rund 53.000 Haushalte sind in diesem Rahmen von Öl und Gas auf Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme umgestiegen. Für alle, die später kommen, gilt: Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich.
Trotzdem ist Sanieren nicht plötzlich unförderbar. Acht der neun Bundesländer zahlen weiter, und die Unterschiede zwischen ihnen sind größer als das, was der Bund je beigesteuert hat. Für ein Musterhaus reicht die Spanne von 12.500 bis knapp 50.000 Euro.
Was mit der Bundesförderung passiert ist
Der Stopp am 2. Februar 2026
Seit dem Neustart der Sanierungsoffensive Ende November 2025 entfielen etwa zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus und nur ein Drittel auf den Kesseltausch. Weil der Heizungstausch je eingesetztem Euro deutlich mehr CO2 einspart, wurde umgeschichtet: Mit 2. Februar 2026 wurde der Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung eingestellt, um die Förderungsaktion Kesseltausch weiterführen zu können.
Im Juli war auch der Rest weg
Die Umschichtung hat den Kesseltausch-Topf nicht lange gerettet. Am 10. Juli 2026 meldete das zuständige Ministerium, dass alle Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 abgeholt sind. Die Registrierung wurde beendet.
Auf der offiziellen Übersicht steht seither derselbe Satz für beide Programme: Budget ausgeschöpft, eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Was mit bereits eingereichten Anträgen ist
Wer rechtzeitig registriert hat, ist nicht betroffen. Bereits eingebrachte Registrierungen und Anträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Nach dem Stand der amtlichen Information vom 6. August 2026 können Anträge zu bestehenden Registrierungen längstens bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Wer also im Jänner registriert und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte die Unterlagen jetzt fertigstellen. Diese Frist ist die letzte Gelegenheit, aus der Aktion 2026 noch Geld zu bekommen.
Was der Sanierungsbonus geboten hat
Zur Einordnung, was gerade weggefallen ist: Gefördert wurden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre waren, mit bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten für Material, Planung und Montage.
Die Höchstbeträge waren nach Sanierungstiefe gestaffelt: bis zu 5.000 Euro bei Einzelbauteilsanierungen, 10.000 Euro bei Teilsanierungen, 15.000 Euro bei umfassender Sanierung im guten Standard und 20.000 Euro bei Sanierung nach klimaaktiv Standard. Förderfähig waren Dämmung von Außenwänden, oberster Geschoßdecke, Dach und Kellerdecke sowie der Tausch von Fenstern und Außentüren.
Die Sanierungsoffensive 2027
Für das kommende Jahr ist der Rahmen bereits gesichert. Nach Angaben des Ministeriums ist es in den Verhandlungen zum Doppelbudget 2027/28 gelungen, den bisherigen Zusagerahmen von 360 Millionen Euro pro Jahr ohne Kürzungen fortzuschreiben.
Neu ist die Aufteilung. Erstmals bekommen beide Schienen getrennte Budgets, statt aus einem gemeinsamen Topf zu schöpfen: 181 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 179 Millionen Euro für den Heizkesseltausch. Damit kann sich der eine Bereich nicht mehr auf Kosten des anderen leeren, was 2026 genau das Problem war.
Angekündigt sind außerdem effizientere Förderbedingungen und die Umstellung der thermisch-energetischen Sanierung auf ein Finanzierungsmodell. Die Details werden im Sommer 2026 mit den Bundesländern und Stakeholdern erarbeitet und im Herbst vorgestellt. Wer eine größere Sanierung plant, die nicht dringend ist, hat damit ein gutes Argument, den Baustart auf 2027 zu legen und die Bedingungen abzuwarten.
Wo es 2026 noch Geld gibt
Landesförderungen für den Fenstertausch gibt es weiterhin in acht von neun Bundesländern. Die Unterschiede sind erheblich, und sie betreffen nicht nur die Höhe, sondern auch die Form: Zuschuss oder nur zinsbegünstigter Kredit.
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hat die Länder mit einem einheitlichen Musterprojekt verglichen: ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche, Dämmung mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von 170 auf 40 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, Fenstertausch und Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung, Gesamtkosten 110.000 Euro. Die Einmalzuschüsse der Länder für dieses Paket, Stand Februar 2026:
- Tirol: 49.875 Euro
- Wien: 36.500 Euro
- Kärnten: 36.100 Euro
- Oberösterreich: 22.075 Euro
- Salzburg und Vorarlberg: je 15.500 Euro
- Burgenland: 14.500 Euro
- Niederösterreich und Steiermark: je 12.500 Euro
Zu diesen Beträgen kamen im Vergleich noch 12.500 Euro Bundesförderung für den Kesseltausch, die in allen Ländern gleich waren. Genau dieser Anteil fällt seit Juli 2026 weg, was den Unterschied zwischen den Ländern relativ noch größer macht.
Die Einschränkungen, die im Vergleich untergehen
- In Salzburg und der Steiermark gibt es keine Landesförderung für Dämmung und Fenster. Wer dort die Hülle saniert, bekommt aus Landesmitteln nichts dazu.
- Im Burgenland, in Niederösterreich und in Vorarlberg gibt es für Dämmung und Fenster ausschließlich Kreditförderungen, also zinsbegünstigte Darlehen statt Zuschüsse.
- In Niederösterreich und der Steiermark existiert keine Förderung für den Heizungstausch.
- Wien fördert thermische Sanierungen über die Wohnbauförderung der MA 25 und zahlt zehn Prozent der förderfähigen Sanierungskosten als nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss, gedeckelt mit 12.000 Euro.
- Die Steiermark stellt ihr System um: Ab 1. Juni 2026 tritt der Sanierungspass an die Stelle der bisherigen Regelung.
Prüfen Sie deshalb vor jeder Kalkulation zwei Dinge auf der Seite Ihres Landes: ob die Maßnahme überhaupt gefördert wird und ob es sich um einen Zuschuss oder ein Darlehen handelt. Der Unterschied zwischen beiden ist bei 40.000 Euro Sanierungskosten fünfstellig. Wie die Landesförderungen grundsätzlich aufgebaut sind, zeigt der Beitrag zur Wohnbauförderung der Bundesländer.
Wie ein Förderantrag abläuft
Der Ablauf ist bei den Ländern trotz unterschiedlicher Beträge weitgehend ähnlich, und die Reihenfolge ist verbindlich. Wer sie umstellt, verliert den Anspruch.
Schritt 1: Energieberatung und Ausgangswert
Alle Länder bieten eine geförderte oder kostenlose Energieberatung an. Sie liefert zwei Dinge, die später gebraucht werden: eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen und den Ausgangswert des Heizwärmebedarfs. Ohne einen Energieausweis vor der Sanierung lässt sich die geforderte Verbesserung nicht nachweisen.
Schritt 2: Angebote einholen
Zwei bis drei Angebote je Gewerk sind der Standard, bei größeren Vorhaben mehr. Achten Sie darauf, dass Material, Planung und Montage getrennt ausgewiesen werden, weil Förderstellen genau danach differenzieren. Angebote sollten außerdem die Dämmstärken, U-Werte und Produktdaten enthalten, sonst fehlt später der Nachweis.
Schritt 3: Antrag vor Baubeginn
Der wichtigste Punkt. Fast alle Landesförderungen setzen voraus, dass der Antrag vor Auftragsvergabe oder Baubeginn eingebracht wird. Eine bereits unterschriebene Auftragsbestätigung kann genügen, um den Anspruch zu verlieren. Warten Sie die schriftliche Zusage oder zumindest die Bestätigung des Antragseingangs ab, bevor Sie beauftragen.
Schritt 4: Umsetzung und Dokumentation
Fotografieren Sie den Zustand vor Beginn, während der Arbeiten und nach Fertigstellung, besonders alles, was später verdeckt ist. Dämmstärken an der Fassade, der Aufbau der Kellerdecke und die Fenstermontage lassen sich nach dem Verputzen nicht mehr belegen.
Schritt 5: Endabrechnung
Eingereicht werden die bezahlten Rechnungen samt Zahlungsnachweisen, der Energieausweis nach der Sanierung und die geforderten Bestätigungen der ausführenden Betriebe. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung, üblicherweise Wochen bis Monate später, was bei der Zwischenfinanzierung einzuplanen ist.
Sanierung im Wohnungseigentum
Bei Eigentumswohnungen entscheidet nicht die einzelne Eigentümerin, sondern die Eigentümergemeinschaft, sobald allgemeine Teile des Hauses betroffen sind. Fassade, Dach, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Fenster in ihrer äußeren Erscheinung und die zentrale Heizungsanlage gehören dazu.
Zu unterscheiden ist zwischen Erhaltung und Verbesserung. Erhaltungsarbeiten sind durchzuführen, wenn sie nötig sind, und werden aus der Rücklage finanziert. Nützliche Verbesserungen, zu denen eine über den Erhaltungsbedarf hinausgehende thermische Sanierung häufig zählt, setzen einen Mehrheitsbeschluss voraus, gegen den überstimmte Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen vorgehen können.
Praktisch heißt das: Die Sanierung beginnt nicht mit dem Angebot, sondern mit der Eigentümerversammlung und der Beschlussfassung. Reicht die Rücklage nicht, kommen eine Sonderumlage oder ein Darlehen der Gemeinschaft in Frage. Genau hier lohnt der Blick auf die Förderung, denn mehrere Länder fördern die Sanierung von Mehrparteienhäusern eigenständig und oft großzügiger als Einfamilienhäuser, weil die eingesparte Energiemenge je Förder-Euro höher ist.
Der Antrag wird in diesem Fall von der Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft gestellt. Für die einzelnen Eigentümer ist deshalb wichtig, rechtzeitig zu klären, ob die Verwaltung den Förderantrag überhaupt eingebracht hat, bevor die Aufträge vergeben werden.
Die Öko-Sonderausgabenpauschale
Neben den direkten Förderungen gibt es einen steuerlichen Weg, der in vielen Kalkulationen fehlt. Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung werden 800 Euro jährlich als Sonderausgabe berücksichtigt, für einen geförderten Heizkesseltausch 400 Euro jährlich, jeweils fünf Jahre lang. In Summe werden damit 4.000 beziehungsweise 2.000 Euro steuerwirksam.
Die Berücksichtigung erfolgt automatisch in der Veranlagung ab dem Jahr, in dem die Förderung ausbezahlt wurde. Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere geförderte Maßnahmen gesetzt, verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Die Voraussetzungen sind eng gefasst:
- Die selbst getragenen Ausgaben abzüglich der Förderung müssen 4.000 Euro bei thermisch-energetischer Sanierung beziehungsweise 2.000 Euro beim Kesseltausch übersteigen.
- Das Förderungsansuchen muss nach dem 31. März 2022 eingebracht worden sein.
- Die Förderung muss nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt worden sein.
- Es muss sich um ein privat genutztes Gebäude handeln, und die Pauschale steht nur natürlichen Personen zu.
Der entscheidende Punkt für 2026: Die Pauschale knüpft an eine ausbezahlte Bundesförderung aus den einschlägigen Programmen an, und beantragt wird sie im Zuge der Förderantragstellung. Wer 2026 keine Bundesförderung mehr bekommt, verliert damit auch diesen steuerlichen Anteil. Der Ausfall des Sanierungsbonus kostet also mehr als die Förderung selbst.
Was sich ohne Förderung noch rechnet
Ohne Zuschuss verschiebt sich die Rechnung, aber sie kippt nicht überall. Entscheidend ist, welche Maßnahme wie viel Energie spart und wie teuer sie ist.
Nehmen wir das Musterhaus mit 120 Quadratmetern: Sinkt der Heizwärmebedarf von 170 auf 40 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, entfallen 130 Kilowattstunden je Quadratmeter, also 15.600 Kilowattstunden Nutzwärme im Jahr. Wird mit Gas bei einem Jahresnutzungsgrad von 0,85 geheizt, sind das rund 18.350 Kilowattstunden Endenergie. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 11 Cent ergibt das etwa 2.020 Euro Ersparnis pro Jahr.
Kostet allein die Dämmung samt Fenstertausch 60.000 Euro, liegt die statische Amortisation ohne Förderung bei rund 30 Jahren. Mit einem Landeszuschuss von 20.000 Euro sind es rund 20 Jahre. Rechnet man steigende Energiepreise und den Wegfall von Reparaturkosten an einer ohnehin sanierungsbedürftigen Fassade mit, verkürzt sich der Zeitraum weiter.
Diese Rechnung ist unvollständig, wenn sie den Wert der Immobilie ausklammert. Ein Objekt der Klasse F wird auf dem Markt anders behandelt als eines der Klasse B, und die Kennwerte stehen seit Juli 2026 in jedem Inserat. Was das konkret bedeutet, behandelt der Beitrag zum Energieausweis, die Bewertungslogik dahinter der Beitrag zur Immobilienbewertung.
Was neben Land und Bund noch möglich ist
Die beiden großen Ebenen sind nicht die einzigen. Drei weitere Quellen werden regelmäßig übersehen.
Die Gemeinde. Zahlreiche Städte und Gemeinden zahlen eigene Zuschüsse für Dämmung, Fenstertausch, Heizungsumstellung oder Photovoltaik, häufig im niedrigen vierstelligen Bereich. Diese Förderungen sind selten prominent beworben und stehen meist unter dem Stichwort Umwelt- oder Energieförderung auf der Gemeindeseite. Ein Anruf im Bauamt klärt es in fünf Minuten.
Der Energieversorger. Mehrere Landesenergieversorger und Netzbetreiber fördern den Umstieg auf Fernwärme oder Wärmepumpe mit eigenen Aktionen, teils in Form eines Zuschusses, teils über vergünstigte Anschlusskosten. Auch hier gilt der Antrag vor Beauftragung.
Die Landes-Energieberatung. Sie ist keine Förderung, spart aber oft mehr als eine. Die Beratungsstellen der Länder rechnen Varianten durch, kennen die aktuellen Förderbedingungen im Detail und weisen auf Fristen hin, die auf Merkblättern untergehen. Da sich die Bedingungen 2026 mehrfach geändert haben, ist eine Beratung vor der Antragstellung derzeit wertvoller als in ruhigeren Jahren.
Kombinierbar sind diese Quellen fast immer, allerdings mit einer Obergrenze: Die Summe aller öffentlichen Förderungen darf die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten, und einzelne Programme rechnen andere Förderungen von der eigenen Bemessungsgrundlage ab. Prüfen Sie das vor der Antragstellung, sonst kürzt eine Stelle nachträglich.
Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen
Wer 2026 ohnehin nur einen Teil der geplanten Sanierung finanzieren kann, sollte die Reihenfolge nach dem Verhältnis von Einsparung zu Kosten wählen, nicht nach Sichtbarkeit.
- Oberste Geschoßdecke. Meist die günstigste Maßnahme mit dem besten Verhältnis, oft in Eigenleistung möglich, und Wärme entweicht nach oben.
- Kellerdecke. Ebenfalls günstig, spürbar bei der Fußkälte im Erdgeschoß.
- Fenster. Teurer, aber sinnvoll, wenn die alten Fenster undicht sind oder ohnehin ersetzt werden müssen.
- Fassade. Die größte Position. Sie rechnet sich am ehesten, wenn der Putz ohnehin saniert werden muss, weil dann nur die Mehrkosten der Dämmung anzusetzen sind.
- Heizung. Erst nach der Hülle, denn eine Wärmepumpe wird in einem gedämmten Haus kleiner dimensioniert und läuft effizienter. Details dazu im Beitrag zum Heizungstausch.
Diese Reihenfolge ist kein Dogma. Wenn der Ölkessel 28 Jahre alt ist und im Winter ausfällt, wird zuerst getauscht. Bei planbaren Vorhaben spart die Reihenfolge aber Geld, weil sie die Anlagentechnik auf den bereits verbesserten Bedarf auslegt.
Sanieren als Vermieter
Für vermietete Objekte gelten zusätzliche Überlegungen, weil derjenige, der zahlt, nicht derjenige ist, der spart. Der Vermieter trägt die Investition, der Mieter profitiert von der niedrigeren Heizkostenabrechnung.
Steuerlich sind die beiden Kategorien sauber zu trennen. Instandhaltungsaufwand ist im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig oder auf Antrag zu verteilen, Herstellungsaufwand ist über die Abschreibung zu verteilen. Ob ein Fenstertausch das eine oder das andere ist, hängt davon ab, ob nur erneuert oder der Nutzwert wesentlich erhöht wird. Diese Abgrenzung entscheidet über die Steuerlast mehrerer Jahre und gehört vor Baubeginn geklärt, nicht danach.
Mietrechtlich gilt im Vollanwendungsbereich, dass Erhaltungsarbeiten aus dem Hauptmietzins zu finanzieren sind und nicht einfach auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Für umfassende Sanierungen gibt es eigene Verfahren, deren Voraussetzungen streng sind. Wer als privater Kleinvermieter eine Wohnung im Teilanwendungsbereich saniert, hat mehr Spielraum bei der Neuvermietung, aber auch dort keine Handhabe gegenüber bestehenden Verträgen.
Der handfeste Vorteil liegt woanders: Ein saniertes Objekt vermietet sich schneller, hat weniger Leerstand und ist bei einem späteren Verkauf besser bewertet. Die steuerliche Seite der Vermietung ist im Beitrag zu den Mieteinnahmen ausgeführt.
Fehler, die jetzt teuer werden
- Mit dem Sanierungsbonus kalkulieren. Zahlreiche Ratgeberseiten und Angebote nennen weiterhin bis zu 20.000 Euro. Für Vorhaben ohne bestehende Registrierung gilt das seit 2. Februar 2026 nicht mehr.
- Vor der Zusage beauftragen. Landesförderungen setzen fast durchwegs voraus, dass der Antrag vor Auftragsvergabe oder Baubeginn eingebracht wird. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
- Die Registrierungsfrist verstreichen lassen. Wer registriert ist, muss den Antrag bis 31. Dezember 2026 einbringen.
- Rechnungen nicht förderkonform ausstellen lassen. Material, Planung und Montage müssen getrennt ausgewiesen sein, und die Rechnung muss auf die antragstellende Person lauten.
- Nur auf den Zuschuss schauen. Ein zinsbegünstigtes Landesdarlehen über 30 Jahre kann mehr wert sein als ein einmaliger Zuschuss, wenn die Zinsdifferenz groß genug ist.
- Ohne Energieausweis planen. Fast alle Landesförderungen bemessen sich an der nachgewiesenen Verbesserung des Heizwärmebedarfs. Ohne Ausweis vor der Sanierung fehlt der Ausgangswert.
- Die Auszahlungsdauer nicht einplanen. Zwischen Endabrechnung und Überweisung liegen häufig Monate. Die Handwerkerrechnungen sind lange vorher fällig, und wer den Zuschuss als Teil der Finanzierung eingeplant hat, braucht eine Zwischenlösung.
- In Eigenleistung ohne Nachweis arbeiten. Eigenleistung wird meist nicht gefördert, das dabei verbaute Material dagegen häufig schon. Ohne Materialrechnung auf den eigenen Namen ist auch dieser Anteil verloren.
Für 2026 lautet die realistische Auskunft: Der Bund ist raus, und wer jetzt saniert, finanziert den Großteil selbst oder holt sich den Zuschuss beim Land. Für alles, was aufschiebbar ist, spricht dagegen viel für Geduld. Ab Herbst 2026 stehen die Bedingungen der Sanierungsoffensive 2027 fest, und mit 181 Millionen Euro in einem eigenen Topf für die thermische Sanierung ist der Bereich erstmals davor geschützt, vom Heizungstausch aufgebraucht zu werden. Wer die Zeit bis dahin nutzt, um Energieausweis, Angebote und Landesförderungsantrag vorzubereiten, steht beim Start der neuen Aktion vorne.

