Der dritte und letzte Fördercall des Jahres für Photovoltaikanlagen läuft von 8. bis 22. Oktober 2026. Wer 2026 noch einen Investitionszuschuss will, hat bis dahin Zeit, danach beginnt das Spiel im nächsten Jahr von vorne.
Wichtiger als der Zuschuss ist für die meisten Haushalte allerdings eine Änderung, die bereits hinter uns liegt. Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowattpeak ist mit 31. März 2025 vorzeitig ausgelaufen. Seither gelten wieder 20 Prozent Umsatzsteuer, und diese 20 Prozent wiegen bei einer üblichen Einfamilienhausanlage schwerer als der Zuschuss, den es dafür gibt.
Die Rechnung hat sich damit verschoben, aber sie ist nicht negativ geworden. Was eine Anlage bringt, entscheidet sich ohnehin weniger an der Förderung als am Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist derzeit rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste.
Der EAG-Investitionszuschuss
Wie das Call-System funktioniert
Gefördert wird nicht laufend, sondern in zeitlich begrenzten Fördercalls. Innerhalb des Zeitfensters wird der Antrag über das Portal der EAG-Abwicklungsstelle eingebracht, danach wird geprüft und zugeteilt. Für 2026 sind drei Calls vorgesehen, die letzten Termine laut Förderkalender:
- 23. April bis 11. Mai 2026
- 16. bis 30. Juni 2026
- 8. bis 22. Oktober 2026
Jeder Call umfasst die Kategorien A bis D für Photovoltaikanlagen sowie Stromspeicher, wobei Speicher nur in Verbindung mit einer Anlage gefördert werden. Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden, nicht danach.
Kategorien und Fördersätze
Die Anlagen werden nach Engpassleistung in Kategorien geteilt, und jede Kategorie hat ein eigenes Budget und einen eigenen Fördersatz. Für den ersten Call 2026 standen insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung, davon fünf Millionen für Kategorie A mit Anlagen bis 10 Kilowattpeak zu einem fixen Fördersatz von 160 Euro je Kilowattpeak und weitere fünf Millionen für Kategorie B mit Anlagen über 10 bis 20 Kilowattpeak zu 150 Euro je Kilowattpeak.
Für eine typische Einfamilienhausanlage mit 10 Kilowattpeak bedeutet das einen Zuschuss in der Größenordnung von 1.600 Euro. Die Budgets je Kategorie sind begrenzt, und die Fördersätze werden je Call in der zugehörigen Verordnung festgelegt. Prüfen Sie deshalb vor jedem Call die aktuellen Werte, statt mit den Zahlen des Vorjahres zu rechnen.
Zwei Boni, die sich lohnen
Das Fördersystem kennt seit Mitte 2025 zwei Aufschläge.
Der Made-in-Europe-Bonus bringt jeweils zehn Prozent mehr für Module, Wechselrichter und Speicher aus europäischer Fertigung. Bei einem Angebot lohnt es sich daher, die Herkunft der Komponenten ausdrücklich abzufragen, weil der Preisunterschied zwischen europäischen und außereuropäischen Modulen durch den Bonus teilweise ausgeglichen wird.
Der Innovationsbonus von 30 Prozent gilt für gebäudeintegrierte Photovoltaik, schwimmende Anlagen, Parkplatzüberdachungen und Agri-Photovoltaik mit bifazialen Modulen. Für das klassische Satteldach eines Einfamilienhauses greift er nicht, für eine Carport-Überdachung oder eine in die Fassade integrierte Anlage schon. Wer ohnehin eine Überdachung plant, sollte diese Variante durchrechnen lassen.
Speicher
Stromspeicher werden gefördert, allerdings ausschließlich gemeinsam mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Ein Förderantrag für einen Speicher allein ist nicht möglich. Wer die Anlage bereits hat und nachrüsten möchte, muss den Speicher entweder aus eigener Tasche zahlen oder ihn im Zuge einer Erweiterung der Anlage beantragen.
Der Nullsteuersatz ist Geschichte
Von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025 galt für Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowattpeak und die zugehörigen Speicher ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Der Nationalrat hat diese Befreiung am 7. März 2025 vorzeitig beendet. Seit 1. April 2025 gelten wieder 20 Prozent. Die Übergangsregelung erfasste nur Verträge, die vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden, und auch die lief mit 31. Dezember 2025 aus.
Was das bedeutet, zeigt eine einfache Gegenüberstellung. Bei einer 10-Kilowattpeak-Anlage mit einem angenommenen Nettopreis von 15.000 Euro fallen jetzt 3.000 Euro Umsatzsteuer an. Der Investitionszuschuss von rund 1.600 Euro deckt davon gut die Hälfte. Unter dem Strich ist eine Anlage heute also spürbar teurer als 2024, obwohl es weiterhin Förderung gibt.
Der Nullsteuersatz hatte allerdings einen Nachteil, den viele erst nachträglich bemerkt haben: Er machte den Vorsteuerabzug uninteressant und band die Betreiber an die Kleinunternehmerregelung. Diese Frage stellt sich nun wieder neu.
Steuer: was auf Privatpersonen zukommt
Einkommensteuer
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden sind einkommensteuerfrei, sofern die Anlage die Leistungsgrenzen einhält. Seit dem Veranlagungsjahr 2023 sind das eine Engpassleistung von höchstens 35 Kilowattpeak und eine Anschlussleistung von höchstens 25 Kilowattpeak.
Die 12.500 Kilowattstunden sind ein Freibetrag, keine Freigrenze. Wer mehr einspeist, versteuert nur den übersteigenden Teil. Der Freibetrag steht pro steuerpflichtiger Person und Jahr zu, auch wenn mehrere Anlagen betrieben werden.
Für ein Einfamilienhaus mit 10 Kilowattpeak ist diese Grenze in der Praxis kaum zu erreichen: Bei einem Jahresertrag um 10.000 Kilowattstunden und einem Eigenverbrauch von einem Viertel bis zur Hälfte werden 5.000 bis 7.500 Kilowattstunden eingespeist. Die Einspeiseerlöse bleiben damit steuerfrei, und es ist deswegen keine Steuererklärung abzugeben.
Wenn die Grenzen überschritten werden
Übersteigen die Einkünfte den Freibetrag oder werden die Leistungsgrenzen überschritten, handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit einem Gewinnfreibetrag von 730 Euro jährlich. Dann sind Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, und die Anlage ist über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Umsatzsteuer
Wer Überschussstrom verkauft, ist umsatzsteuerlich Unternehmer. In der Praxis greift jedoch fast immer die Kleinunternehmerregelung, die Lieferungen bis zu einem Gesamtumsatz von 55.000 Euro jährlich von der Umsatzsteuer befreit. Der Preis dafür ist der Verzicht auf den Vorsteuerabzug.
Seit dem Wegfall des Nullsteuersatzes ist genau das wieder eine Rechenfrage. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann sich die 3.000 Euro Vorsteuer aus dem Beispiel zurückholen, muss dann aber die Einspeiseerlöse der Umsatzsteuer unterwerfen, den Eigenverbrauch besteuern und ist mehrere Jahre an diese Option gebunden. Bei kleinen Hausanlagen überwiegt der administrative Aufwand meist, bei größeren Anlagen kann es sich rechnen. Diese Entscheidung gehört vor dem Kauf mit der Steuerberatung geklärt, nicht danach.
Elektrizitätsabgabe
Die Überschusseinspeisung in das öffentliche Netz löst keine Elektrizitätsabgabe aus. Für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom gibt es eine Befreiung, die den typischen Haushaltsfall abdeckt.
Was die Einspeisung tatsächlich bringt
Die Vergütung für eingespeisten Strom folgt dem Börsenpreis. Der Tarif der OeMAG bewegte sich 2026 im Bereich von etwa 5 bis 11 Cent je Kilowattstunde, ändert sich monatlich und steht jeweils erst im Nachhinein fest. Im Juli 2026 lag er bei rund 6,1 Cent. Einzelne Landesversorger zahlen mehr, teils bis in den Bereich von 9 bis 11 Cent, häufig allerdings befristet oder mengenbegrenzt.
Warum Eigenverbrauch das Vierfache wert ist
Dem stehen Strombezugskosten von in der Regel 20 bis 30 Cent je Kilowattstunde gegenüber. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart also den vollen Bezugspreis, jede eingespeiste bringt nur den Einspeisetarif. Das Verhältnis liegt derzeit ungefähr bei eins zu vier.
Ein Rechenbeispiel für eine 10-Kilowattpeak-Anlage mit rund 10.000 Kilowattstunden Jahresertrag, einem angenommenen Bezugspreis von 25 Cent und einem Einspeisetarif von 6,1 Cent:
- Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch typischerweise bei 25 bis 30 Prozent. Bei 2.750 Kilowattstunden Eigenverbrauch sind das rund 690 Euro Ersparnis, dazu 7.250 eingespeiste Kilowattstunden zu 6,1 Cent, also etwa 440 Euro. Summe rund 1.130 Euro im Jahr.
- Mit einem Speicher von etwa 8 Kilowattstunden steigt der Eigenverbrauch auf grob 60 Prozent. Bei 6.000 Kilowattstunden Eigenverbrauch sind das 1.500 Euro, dazu 4.000 eingespeiste Kilowattstunden mit rund 245 Euro. Summe rund 1.745 Euro.
Der Speicher bringt in dieser Rechnung also gut 600 Euro Mehrertrag im Jahr. Kostet er 8.000 Euro brutto abzüglich Förderung, liegt die statische Amortisation bei etwa zwölf Jahren, was ungefähr der erwarteten Lebensdauer der Batterie entspricht. Ein Speicher rechnet sich damit derzeit knapp und vor allem dann, wenn Sie ihn zusätzlich für Notstrom oder das Laden eines Elektroautos nutzen.
Was den Eigenverbrauch ohne Speicher erhöht
- Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner tagsüber laufen lassen, idealerweise zeitgesteuert
- Warmwasser über einen Heizstab oder eine Wärmepumpe mit dem Überschuss erzeugen
- Ein Elektroauto überschussgeführt laden, was den Eigenverbrauch stärker anhebt als jeder Speicher
- Die Anlage nicht ausschließlich nach Süden ausrichten, sondern Ost und West kombinieren, was den Ertrag über den Tag verteilt
Wer ohnehin die Heizung umstellt, sollte beides gemeinsam planen. Eine Wärmepumpe ist der größte Einzelverbraucher im Haus und hebt den Eigenverbrauch spürbar. Die Optionen dazu stehen im Beitrag zum Heizungstausch.
Der Weg zur eigenen Anlage
Der Ablauf ist überschaubar, hat aber zwei Stellen, an denen Reihenfolgefehler teuer werden.
- Dach und Statik prüfen. Eine Anlage hält 25 bis 30 Jahre. Steht in dieser Zeit eine Dachsanierung an, gehört sie vorher gemacht, sonst wird die Anlage später auf eigene Kosten ab- und wieder aufgebaut.
- Angebote einholen. Achten Sie auf Modulleistung, Wechselrichter, Herkunft der Komponenten wegen des Made-in-Europe-Bonus, Garantiezeiten und darauf, ob Gerüst, Elektroanschluss und Netzanmeldung im Preis enthalten sind.
- Förderantrag im Call stellen. Vor der Umsetzung, innerhalb des Zeitfensters.
- Netzzugang beim Netzbetreiber beantragen. Die Anlage ist beim Netzbetreiber anzumelden, in der Regel spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber tauscht dabei den Zähler gegen einen Smart Meter mit Zweirichtungsmessung.
- Einspeisevertrag abschließen. Sie sind nicht an die OeMAG gebunden. Vergleichen Sie die Angebote der Landesversorger und alternativer Abnehmer, achten Sie dabei aber auf Bindungsfristen, Mengenbegrenzungen und darauf, ob der Tarif fix oder börsenpreisabhängig ist.
- Inbetriebnahme und Endabrechnung. Nach der Fertigstellung werden Rechnungen und Nachweise bei der Förderstelle eingereicht.
Wie groß die Anlage sein sollte
Die Dimensionierung ist die Entscheidung mit dem größten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit, und sie fällt oft nach der falschen Größe: der freien Dachfläche statt dem eigenen Verbrauch.
Als Ausgangspunkt dient der Jahresstromverbrauch des Haushalts laut Abrechnung. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt ohne Wärmepumpe und ohne Elektroauto liegt bei etwa 3.500 bis 4.500 Kilowattstunden. Kommt eine Wärmepumpe dazu, sind es je nach Gebäude 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden mehr, bei einem Elektroauto mit 15.000 Jahreskilometern rund 2.500 bis 3.000.
Ein Kilowattpeak liefert in Österreich je nach Region und Ausrichtung grob 950 bis 1.100 Kilowattstunden im Jahr und braucht rund vier bis fünf Quadratmeter Dachfläche. Eine Anlage mit 10 Kilowattpeak benötigt also etwa 45 bis 50 Quadratmeter und erzeugt ungefähr 10.000 Kilowattstunden.
Ausrichtung und Neigung verschieben das Ergebnis deutlich. Eine Südausrichtung mit rund 30 Grad Neigung liefert den höchsten Jahresertrag. Eine Ost-West-Anlage erzeugt insgesamt etwas weniger, verteilt den Ertrag aber über den Tag und passt damit besser zum Verbrauchsprofil eines Haushalts, der morgens und abends zu Hause ist. Für den Eigenverbrauch ist Ost-West häufig das bessere Geschäft, obwohl die Ertragsprognose schlechter aussieht.
Verschattung wiegt schwerer, als die meisten annehmen. Ein Kamin, ein Nachbarbaum oder eine Gaube kann einen ganzen Modulstrang ausbremsen, wenn keine Leistungsoptimierer oder Modulwechselrichter verbaut sind. Lassen Sie die Verschattungssituation im Angebot ausdrücklich berücksichtigen.
Energiegemeinschaften als zweite Schiene
Wer mehr Strom erzeugt, als er selbst verbrauchen kann, muss den Überschuss nicht zwingend zum Marktpreis abgeben. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz hat dafür Energiegemeinschaften geschaffen.
Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft schließen sich Erzeuger und Verbraucher innerhalb eines geografisch begrenzten Bereichs zusammen und teilen den Strom untereinander. Der Preis wird innerhalb der Gemeinschaft vereinbart und liegt typischerweise über dem Einspeisetarif und unter dem Bezugspreis, also für beide Seiten besser als der Marktweg. Weil der Strom über das öffentliche Netz, aber regional bleibt, sind die Netzentgelte für diesen Anteil reduziert.
Bürgerenergiegemeinschaften sind nicht auf eine Region beschränkt, dafür entfallen dort die Netzentgeltermäßigungen. Beide Formen brauchen eine eigene Rechtsform, Smart Meter bei allen Teilnehmern und eine Abrechnungslösung, weshalb sie sich vor allem dort lohnen, wo mehrere Haushalte oder ein Betrieb mit hohem Tagverbrauch beteiligt sind.
Für ein einzelnes Einfamilienhaus ist der organisatorische Aufwand meist zu hoch, für eine Wohnhausanlage, einen Dorfverband oder die Kombination aus Landwirtschaft und Nachbarschaft dagegen häufig die wirtschaftlichste Variante. Der Interessenverband der Branche und die Landesenergieagenturen bieten dazu Musterverträge und Beratung an.
Landes- und Gemeindeförderungen
Zusätzlich zum Bundeszuschuss fördern mehrere Bundesländer und viele Gemeinden Photovoltaik und Speicher, teils mit eigenen Zuschüssen, teils über die Wohnbauförderung bei Neubau und Sanierung. Die Beträge liegen meist im niedrigen vierstelligen Bereich, sind aber mit dem Bundeszuschuss kombinierbar, solange die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
Der Aufwand für die Recherche lohnt sich, weil diese Förderungen kaum beworben werden. Fragen Sie im Bauamt der Gemeinde und auf der Energieberatungsstelle des Landes nach. Wie Landesförderungen im Wohnbereich generell aufgebaut sind, zeigt der Beitrag zur Wohnbauförderung, und den aktuellen Stand der thermischen Sanierungsförderung behandelt der Beitrag zur Sanierungsförderung 2026.
Was im Angebot stehen muss
Photovoltaikangebote sind schwer vergleichbar, weil jeder Anbieter anders gliedert. Diese Positionen sollten in jedem Angebot ausgewiesen sein, sonst vergleichen Sie Endsummen ohne zu wissen, was darin steckt:
- Modultyp, Stückzahl, Leistung je Modul und Herstellerland, samt Produkt- und Leistungsgarantie
- Wechselrichter mit Typ, Leistung, Garantie und Herstellerland
- Montagesystem und Eignung für die vorhandene Dacheindeckung
- Leistungsoptimierer oder Modulwechselrichter, falls Verschattung vorliegt
- Speicher mit nutzbarer Kapazität, Zyklenzahl und Garantiezeit, nicht nur mit der Nennkapazität
- Elektroinstallation, Überspannungsschutz, Zählerverkabelung und gegebenenfalls Zählerkastenerweiterung
- Gerüst, Kran, Entsorgung und Anfahrt
- Netzanmeldung, Inbetriebnahmeprotokoll und Anlagendokumentation
- Prognostizierter Jahresertrag mit Angabe der zugrunde gelegten Ausrichtung, Neigung und Verschattung
Die Ertragsprognose ist der Punkt, an dem sich seriöse von optimistischen Angeboten trennen. Fragen Sie nach, mit welchen Annahmen gerechnet wurde. Ein Ertrag von 1.150 Kilowattstunden je Kilowattpeak ist in guter Südlage möglich, für ein ostwestlich geneigtes Dach im Alpenvorland ist er unrealistisch.
Achten Sie außerdem darauf, wer die Netzanmeldung übernimmt und ob die Förderabwicklung im Leistungsumfang enthalten ist. Beides sind Aufgaben, die Anbieter gerne stillschweigend beim Kunden lassen.
Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern
Auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage entscheidet die Eigentümergemeinschaft, weil das Dach ein allgemeiner Teil der Liegenschaft ist. Es braucht also einen Beschluss, bevor irgendetwas montiert wird, und eine Regelung, wie der erzeugte Strom auf die Wohnungen verteilt wird.
Dafür gibt es das Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage: Der Strom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Zählpunkte im Haus aufgeteilt, der Rest wird eingespeist. Technisch setzt das Smart Meter bei allen Teilnehmern voraus, organisatorisch eine Vereinbarung über Kostenteilung, Wartung und Verrechnung.
Für Vermieter ist zusätzlich zu klären, wie der Strom den Mietern verrechnet wird und ob dadurch eine eigene unternehmerische Tätigkeit entsteht. Diese Frage hat steuerliche Folgen und sollte vor der Errichtung geklärt sein.
Die häufigsten Fehler
- Nach der Beauftragung fördern wollen. Der Antrag muss im Call und vor der Umsetzung eingebracht werden.
- Mit dem Nullsteuersatz kalkulieren. Er ist seit 1. April 2025 Geschichte, taucht aber in älteren Ratgebern und manchen Angeboten noch auf.
- Die Anlage zu groß dimensionieren. Wer den Ertrag ohnehin überwiegend einspeist, verdient je Kilowattstunde nur ein Viertel dessen, was der Eigenverbrauch bringt. Größer ist nicht automatisch besser.
- Den Speicher zu groß wählen. Eine Batterie, die im Sommer nie voll wird und im Winter nie geladen ist, verlängert nur die Amortisation.
- Den Einspeisetarif nicht vergleichen. Zwischen dem Marktpreismodell und den Angeboten einzelner Versorger liegen mehrere Cent je Kilowattstunde.
- Die Dachsanierung danach planen. Alte Dachhaut unter neuer Anlage ist der teuerste vermeidbare Fehler.
- Die Versicherung vergessen. Eine Photovoltaikanlage ist in der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung nicht automatisch mitversichert. Melden Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme und prüfen Sie, ob Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannung und Diebstahl gedeckt sind.
- Auf den Kleinunternehmerstatus vertrauen, ohne zu rechnen. Seit die Umsatzsteuer wieder anfällt, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei größeren Anlagen mehrere tausend Euro bringen. Diese Entscheidung ist an eine mehrjährige Bindung geknüpft und gehört vor dem Kauf geklärt.
Unterm Strich ist die Rechnung 2026 nüchterner als vor zwei Jahren: Der Nullsteuersatz ist weg, die Einspeisetarife sind niedrig, und der Zuschuss deckt nur einen Bruchteil. Was bleibt, ist der Eigenverbrauch, und der ist bei Bezugspreisen um 25 Cent stabil profitabel. Wer seine Anlage auf den eigenen Verbrauch auslegt statt auf die maximale Dachfläche, wer den Antrag rechtzeitig im Oktober-Call stellt und wer den Einspeisevertrag nicht ungeprüft unterschreibt, kommt auf eine Amortisation im Bereich von zehn bis vierzehn Jahren. Bei einer Lebensdauer von 25 Jahren und mehr ist das ein Geschäft, nur eben kein schnelles.

